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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Konsum von Inhalten über die Streaming-Plattform JOIN THE RACE ("Zuschauer-AGB") 

1. Allgemeine Bestimmungen  

1.1 Die JOIN THE RACE AG (nachfolgend „Anbieterin“) betreibt die Streaming-Plattform JOIN THE RACE (nachfolgend „Streaming-Plattform“), die über die Webseite https://www.jointherace.stream (nachfolgend „Webseite“) sowie die JOIN THE RACE-App für Smartphones und Tablets (nachfolgend „App“) zugänglich gemacht wird. 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Konsum von Inhalten über die Streaming-Plattform (nachfolgend „Zuschauer-AGB“) regeln sowohl die kostenpflichtige als auch die werbefinanzierte (kostenlose) Nutzung der Streaming-Plattform durch Konsumenten der Anbieterin (nachfolgend "Zuschauer", dieser Begriff wird genderneutral verwendet und schliesst Personen aller Geschlechter ein). Zur Nutzung können sowohl Abonnementvereinbarungen als auch einzeln angebotene und zum Abruf on-demand zugänglich gemachte Live-Sport-Events, zeitversetzt verfügbare Aufzeichnungen von Live-Sport-Events und weitere Inhalte (z.B. Zusammenfassungen), die Nutzung einer Mediathek sowie allfällige weitere Dienste gehören Das jeweils gültige Angebot richtet sich nach Ziff. 3.1.2. 

 

2. Einwilligung zu den AGB 

2.1 Um ein Zuschauerkonto zu eröffnen und die Streaming-Plattform nutzen zu können, muss sich der Kunde mit diesen Zuschauer-AGB einverstanden erklären. Dadurch kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Zuschauer und der Anbieterin zustande. 

2.2 Die Zuschauer-AGB finden sinngemäss auch Anwendung, wenn ein Kunde die Streaming-Plattform im Rahmen einer Testphase oder anderweitig in begrenztem Umfang kostenlos nutzt. 

 

3. Angebot und Nutzung der Streaming-Plattform 

3.1 Allgemeine Bestimmungen 

3.1.1 Die Nutzung der Streaming-Plattform ist an die Einhaltung der Zuschauer-AGB und die fristgerechte Bezahlung der Nutzungsgebühren gemäss Ziffer 4. gebunden. 

3.1.2 Über den aktuellen Umfang des Streaming-Angebots und der angebotenen Nutzungsmodelle gibt die Streaming-Plattform Auskunft. Das jeweilige Angebot richtet sich nach den durch Eventorganisatoren oder Athleten bereitgestellten Inhalten. Es wird nicht durch die Anbieterin vorgegeben und kann jederzeit ergänzt oder angepasst werden. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder ein bestimmter Mindestumfang an Inhalten wird nicht zugesichert. 

3.2 Zuschauerkonto: Registrierung und Zugang 

3.2.1 Um sämtliche Funktionen der Streaming-Plattform nutzen zu können, muss sich der Kunde mit seinen persönlichen Angaben registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Zum blossen Besuch der Webseite ist kein Zuschauerkonto erforderlich. 

3.2.2 Der Kunde  versichert, bei der Registrierung nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften vertragsfähig zu sein oder über eine entsprechende Einwilligung seines Rechtsvertreters zu verfügen.  Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäss sind. 

3.2.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln sowie angemessene Schutzmassnahmen gegen eine unbefugte Verwendung zu treffen. Werden die Zugangsdaten missbraucht, haftet der Kunde wie für eigene Handlungen. Die Anbieterin kann bei Missbrauch oder berechtigtem Verdacht hierauf den Zugang zum Zuschauerkonto sperren oder das Zuschauerkonto löschen. 

3.2.4 Je Kunde ist nur ein Zuschauerkonto zulässig. 

3.2.5 Die Weitergabe von Kontoin- formationen an Dritte ist nicht zulässig. 

3.3 Technische Voraussetzungen, Geräte & Upgrades 

3.3.1 Für die Nutzung der Streaming-Plattform benötigt der Kunde einen Internetzugang sowie ein geeignetes Endgerät (z. B. Computer, Smartphone, Tablet). Die Anbieterin kann nicht gewährleisten, dass die Streaming-Plattform auf allen Geräte- und Softwarekonfigurationen störungsfrei funktioniert. Der Anbieter kann nicht für eine unterbrechungsfreie Widergabe garantieren (da Internetverbindung nicht in seiner Verantwortung liegt). Beim Schauen können Gebühren für Internetnutzung entstehen. 

3.3.2 Die Anbieterin überwacht und wartet die Streaming-Plattform kontinu-ierlich und behebt bekannte Softwarefehler nach Möglichkeit. Die Anbieterin ist berechtigt, für die Bereitstellung der Streaming-Plattform Drittdienstleister einzusetzen, ohne dass es einer Zustimmung des Zuschauers bedarf. 

 

4. Gebühren und Zahlungsbedingungen 

4.1 Die Höhe der Nutzungsgebühren (nachfolgend "Gebühren") richtet sich nach der jeweils auf der Streaming-Plattform veröffentlichten Preisliste für das gewählte Nutzungsmodel. Ein Nutzungsmodell kann, sofern von der Streaming-Plattform angeboten, auch gebührenfrei (werbefinanziert) sein. Durch die Inanspruchnahme der Streaming-Plattform akzeptiert der Kunde die entsprechenden Gebühren oder die Finanzierung der Nutzung durch Werbung. Die bereitgestellten Leistungen können je nach gewähltem Zahlungsmodell variieren. 

4.2 Gebührenanpassungen werden von der Anbieterin in geeigneter Weise im Voraus mitgeteilt. Erhöht die Anbieterin die Gebühren so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Zuschauers führen, kann der Kunde den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung ohne finanzielle Folgen kündigen. Unterbleibt eine fristgerechte Kündigung, gilt die Änderung als akzeptiert. Anpassungen infolge geänderter Steuer- oder Abgabesätze (z.B. Mehrwertsteuer) gelten nicht als Gebührenerhöhung und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung. 

4.3 Wird ein geschuldeter Betrag nicht fristgerecht bezahlt, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent per annum in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus kann die Anbieterin die Vereinbarung fristlos kündigen und/oder den Zugriff auf die Streaming-Plattform nach Ablauf von 30 Tagen Überfälligkeit aussetzen. Ein solcher Zugriffsentzug entbindet den Zuschauer nicht von seiner Zahlungspflicht. 

 

5. Nutzungsbestimmungen 

5.1 Allgemeine Nutzungsregeln 

5.1.1 Der Kunde darf die Streaming-Plattform nur im Rahmen dieser Zuschauer-AGB und der geltenden Gesetze nutzen. 

5.1.2 Insbesondere ist es untersagt, 

  1. die Streaming-Plattform in rechtswidriger, betrügerischer oder sonstwie schädlicher Weise zu gebrauchen; 

  1. die Streaming-Plattform zu kopieren, rückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; 

  1. die technischen Massnahmen zum Schutz vor unbefugter Nutzung zu umgehen; oder 

  1. den ordnungsgemässen Betrieb oder die Verfügbarkeit der Streaming-Plattform zu stören. 

5.1.3 Die Streaming-Plattform darf ausschliesslich vom registrierten Zuschauer genutzt werden und darf nicht weitervermarktet werden. Insbesondere ist es unzulässig, Dritten eine Nutzungsmöglichkeit (z.B. durch Unterlizenzierung oder der Weitergabe von Zugangsdaten) einzuräumen. 

5.2 Nutzungslizenz für die Inhalte der Streaming-Plattform 

5.2.1 Der Kunde hat keine selbständigen Rechte an den Inhalten der Streaming-Plattform. Sämtliche Nutzungsrechte an den Inhalten der Streaming-Plattform liegen vollumfänglich bei der Anbieterin bzw. bei den jeweiligen Rechteinhabern (Eventorganisatoren, Athleten usw.). 

5.2.2 Der Kunde erhält eine nicht übertragbare, nicht lizenzierbare, nicht exklusive, geographisch einschränkbare Lizenz zum Konsum der Inhalte auf der Streaming-Plattform. Dies gilt ausschliesslich zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken; eine öffentliche Vorführung oder Weiterverbreitung ist untersagt. Die Inhalte des Streaming-Dienstes können zur selben Zeit nur einmal gestreamt werden. 

5.2.3 Das Mitschneiden, Speichern, Hochladen, Vervielfältigen oder öffentliche Zugänglichmachen der Inhalte der Streaming-Plattform ist untersagt, soweit dies nicht gesetzlich zulässig ist. 

5.3.4 (Live) Daten dürfen nicht weiterverwendet werden für Geschäftstätigkeiten wie Wetten, Datenauswertungen oder vergleichbare Nutzungen. 

5.2.5 Ein öffentliches Zeigen des Stream an Dritte ist nur möglich, falls dies im gewählten Zahlungsmodell inbegriffen ist. Falls das Zahlungsmodell dies nicht vorgibt, muss eine separate Vereinbarung getroffen werden. 

5.3 Code of Conduct 

5.3.1 Zuschauer verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit anderen Zuschauern, Athleten, Eventorganisatoren und Sponsoren. Belästigungen, Beleidigungen oder diskriminierendes Verhalten sind streng verboten. 

5.3.2 Es ist untersagt, illegale, störende oder unangemessene Handlungen über oder im Zusammenhang mit der Streaming-Plattform vorzunehmen. Verboten ist insbesondere das unbefugte Manipulieren von Daten (z. B. GPS-Daten der Athleten) oder das Herbeiführen falscher Statistiken (z. B. künstliche Steigerung von Aufrufen, Bewertungen oder Abonnenten eines Eventorganisators oder Athleten). 

5.3.3 Es ist untersagt, die Informationen der App für störende oder wettkampfverzerrende Aktionen zu benutzen. Insbesondere ist es untersagt, die GPS-Daten von Athleten dazu zu benutzen, um einen Athleten aktiv zu stören oder zu belästigen oder diesem einen Nachteil im Wettkampf zu verschaffen. 

5.3.4 Es ist untersagt, wettkampf- oder übertragungsstörende Handlungen zu verursachen. Insbesondere ist es untersagt, die Übertragung einer Kamera zu blockieren, zu manipulieren oder sich vor der Kamera unangemessen zu verhalten. 

5.4 Verstoss gegen Nutzungsbestim-mungen oder Code of Conduct 

5.4.1 Bei Verletzungen der obigen Nutzungsbestimmungen und des Code of Conduct oder anderen wesentlichen Vertragsverletzungen ist die Anbieterin berechtigt, ohne Vorankündigung Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern, Zuschauerkonten zu sperren sowie den Vertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen. Die Zahlungspflicht des Zuschauers bleibt hiervon unberührt. 

 

6. Datenschutz und Datensicherheit 

6.1 Personendaten werden gemäss der Datenschutzerklärung der Anbieterin bearbeitet, die unter der Webseite verfügbar ist. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser Zuschauer-AGB. 

6.2 Die Übertragung von Daten im Internet birgt Risiken. Daten können von Unbefugten abgefangen werden und grenzüberschreitend übermittelt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von Informationen (einschliesslich E-Mails) in der Regel unverschlüsselt erfolgt und somit Rückschlüsse Dritter auf die Geschäftsbeziehung zur Anbieterin möglich sind. 

 

7. Gewährleistung 

7.1 Gewährleistung im Allgemeinen 

7.1.1 Die Anbieterin garantiert, dass sie über die notwendige Befugnis verfügt, diesen Vertrag zu schliessen und ihre Pflichten zu erfüllen. 

7.1.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass: 

  • Software nie vollständig frei von Mängeln oder Sicherheitslücken ist; die Anbieterin kann nicht zusichern, dass die Streaming-Plattform immer störungs- oder fehlerfrei ist; 

  • Höhere Gewalt (z. B. Stromausfälle, Internetstörungen, Naturereignisse) ausserhalb des Einflussbereiches der Anbieterin liegen und zu Unterbrechungen führen können; und, 

  • Alle in diesen Zuschauer-AGB genannten Gewährleistungen abschliessend sind; weitere sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 

7.2 Gewährleistung für Inhalte 

7.2.1 Die Anbieterin ist nicht verantwortlich für Inhalte, die von Eventorganisatoren, Athleten oder anderen Dritten auf der Streaming-Plattform bereitgestellt werden. Die Inhalte werden ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. 

7.2.2 Korrektheit und Aktualität der Informationen auf der Streaming-Plattform, Webseite oder App werden von der Anbieterin nicht garantiert. Änderungen oder Anpassungen bleiben jederzeit vorbehalten. 

8. Haftung 

8.1 Haftung Allgemein 

8.1.1 Nichts in diesen Zuschauer-AGB soll: 

  • die Haftung einer Partei für Tod oder Körperverletzung infolge Fahrlässigkeit einschränken oder ausschliessen; 

  • die Haftung einer Partei für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung einschränken oder ausschliessen; oder, 

  • die Haftung einer Partei in einer Weise beschränken, die nach dem anwendbaren Recht nicht zulässig ist. 

8.1.2 Die Anbieterin haftet insbesondere nicht für: 

  • indirekte Schäden oder Folgeschäden; 

  • entgangene Gewinne und Einkünfte, Umsätze oder erwartete Einsparungen; 

  • Datenverluste, Datenbeschädigungen, Datenlecks, Verlust von Geschäften und Geschäftseinbussen, Goodwill- oder Reputationsschäden; oder, 

  • Schäden infolge höherer Gewalt (z. B. Hackerangriffe, Naturkatastrophen, Unruhen, Pandemien, Arbeitskonflikte). 

8.2 Haftung für Inhalte 

8.2.1 Die Anbieterin haftet nicht für die Richtigkeit, Eignung oder Qualität von Inhalten, die von Eventorganisatoren, Athleten,  sonstigen Dritten oder der Anbieterin selbst über die Streaming-Plattform bereitgestellt werden. 

8.2.2 Die Nutzung von Inhalten Dritter, die über die Webseite, App oder Streaming-Plattform verlinkt sind, erfolgt auf eigene Gefahr des Zuschauers; die Anbieterin übernimmt hierfür keine Verantwortung. 

 

9. Geistiges Eigentum an der Streaming-Plattform 

9.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Streaming-Plattform (einschliesslich sämtlicher Aktualisierungen, Verbesserungen und Modifikationen) liegen bei der Anbieterin. Durch die Nutzung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte an der Streaming-Plattform. 

9.2 An die Anbieterin herangetragenes Feedback, inkl. Bug-Reports, Feature-Request und sonstige Ideen und Vorschläge sowie durch Software automatisch generiertes Feedback und andere Beobachtungen des Zuschauerverhaltens dürfen von der Anbieterin entschädigungsfrei zur Weiterentwicklung der Streaming-Plattform und weiterer Angebote genutzt werden. 

9.3 Die Marken, Logos und Kennzeichen der Anbieterin dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung genutzt werden. 

 

10. Vertragslaufzeit und Kündigung 

10.1 Vertragslaufzeit 

10.1.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Zahlungsmodell und ist im Bestellformular bzw. im Zuschauerkonto festgelegt. 

10.1.2 Im Falle einer Verlängerung gelten die jeweiligen Kündigungsregelungen gemäss dem gewählten Zahlungsmodell. 

10.1.3 Beide Parteien können den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn: 

  • die jeweils andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, die nicht behebbar ist; 

  • eine behebbare Vertragsverletzung vorliegt und diese trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen behoben wird; oder, 

  • fortlaufend oder wiederholt gegen vertragliche Bestimmungen verstossen wird.  

10.2 Auswirkungen der Kündigung 

10.2.1 Mit Beendigung des Vertrages enden sämtliche Rechte des Zuschauers, die Streaming-Plattform zu nutzen. 

10.2.2 Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Zahlungs- verpflichtungen bleiben bestehen. 

10.2.3 Die Anbieterin verpflichtet sich, dem Zuschauer auf dessen Anfrage hin alle von ihm erstellten oder hochgeladenen und noch gespeicherten Daten innerhalb von vier (4) Wochen nach Vertragsende in einem geeigneten Format zum Download bereitzustellen. 

10.2.4 Spätestens drei (3) Monate nach Vertragsende werden sämtliche Daten des Zuschauers vollständig von den Servern der Anbieterin gelöscht. 

 

11. Änderung der AGB 

11.1 Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Streaming-Plattform und damit zusammenhängende Leistungen jederzeit anzupassen. Wesentliche Änderungen werden dem Zuschauer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt (E-Mail oder In-App-Benachrichtigung genügt). 

11.2 Sind die Änderungen für den Zuschauer nachteilig, kann er den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung ohne finanzielle Folgen kündigen. Unterlässt er dies, gelten die Änderungen als akzeptiert. 

11.3 Die Anbieterin behält sich das Recht vor, ebenfalls die Gebühren anzupassen. Für laufende Abonnementverträge gelten die neuen Gebühren erst mit der nächsten Verlängerung. 

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

12.1 Dieser Vertrag untersteht materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des UN-Kaufrechts (CISG). 

12.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, wobei zwingende gesetzliche Gerichtsstände vorbehalten bleiben. 

 

13. Verschiedenes 

13.1 Kein Verzicht 

Unterlässt es eine Partei, bei einem Verstoss gegen diese Zuschauer-AGB sofort Massnahmen zu ergreifen, bedeutet dies keinen generellen Verzicht auf die betreffenden Rechte. 

13.2 Fortbestehen 

Sollte eine Bestimmung dieser Zuschauer-AGB durch ein zuständiges Gericht für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken. 

13.3 Abtretung 

Eine Übertragung oder Abtretung des Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten daraus bedarf grundsätzlich der beidseitigen Zustimmung. Die Anbieterin kann den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus jedoch im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung oder -übertragung ohne Zustimmung des Zuschauer an verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger abtreten. Ebenso kann die Anbieterin Forderungen aus dem Vertrag abtreten. 

13.4 Gesamte Vereinbarung 

Diese Zuschauer-AGB stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der Nutzung der Streaming-Plattform dar und ersetzen sämtliche früheren Abreden oder Verträge hierzu. 

13.5 Beizug Dritter 

Die Anbieterin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte (z. B. Dienstleister) beizuziehen. 

17.04.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Athleten auf der Streaming-Plattform JOIN THE RACE ("Athleten-AGB") 

1. Allgemeine Bestimmungen  

1.1 Die JOIN THE RACE AG (nachfolgend „Anbieterin“) betreibt die Streaming-Plattform „JOIN THE RACE“ (nachfolgend „Streaming-Plattform“), die unter https://www.jointherace.stream (nachfolgend „Webseite“) sowie über die JOIN THE RACE-App für Smartphones und Tablets (nachfolgend „App“) zugänglich ist. 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Athleten-AGB“) regeln die Bedingungen, unter denen Athleten (nachfolgend „Athleten“, dieser Begriff wird genderneutral verwendet und schliesst Personen aller Geschlechter ein) ihre Teilnahme an sportlichen Wettbewerben, Trainings oder vergleichbaren sportlichen Ereignissen (nachfolgend zusammengefasst „Events“) auf der Streaming-Plattform übertragen können.  

2. Vertragsschluss und Einwilligung zu den AGB 

Um ein Konto zu eröffnen und Inhalte über die Streaming-Plattform verbreiten zu können, erklärt sich der Athlet mit diesen Athleten-AGB einverstanden, woraufhin ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Athlet und Anbieterin zustande kommt. 

3. Rechte und Pflichten des Athleten 

3.1 Rechte an der Event-Aufzeichnung 

3.1.1 Der Athlet erhält eine Lizenz an der Aufzeichnung seiner Teilnahme am Event gemäss Ziffer 4.2.  

3.1.2 Darüber hinaus hat der Athlet keine Rechte an der Aufzeichnung. 

3.2 Pflichten zum Inhalt der Aufzeichnung 

3.2.1 Der Athlet verpflichtet sich, keine illegalen oder unangemessenen Inhalte zu übertragen. 

3.2.2 Der Athlet verhält sich während des Events professionell und sportlich und tätigt keine Handlungen oder Aussagen, die rechtlichen oder ethischen Standards widersprechen (z. B. Codes of Conduct, Ethikstandards von Verbänden). 

3.2.3 Als Grundlage dazu gilt, wo immer anwendbar der Code-of-Ethics des IOC sowie der Code-of-Conduct der Swiss-Olympic Als Grundlage dazu gilt, wo immer anwendbar der Code-of-Ethics des IOC sowie der Code-of-Conduct der Swiss-Olympic 

3.2.4 Der Athlet verpflichtet sich, wegen der live Übertagung kein zusätzliches Risiko einzugehen. 

3.2.5. Der Athlet verpflichtet sich, durch die Montage von Kamera oder Zubehör kein Verletzungsrisiko für sich oder Dritte zu erzeugen. 

3.3 Technische Pflichten und Qualitätsanforderungen 

3.3.1 Der Athlet ist verantwortlich dafür, dass die Übertragungen und Aufzeichnungen bestimmte qualitative Mindestanforderungen erfüllen, wie beispielsweise: 

  1. ausreichende Internetgeschwindigkeit, 

  1. Einhaltung vorgegebener Länge oder Zeitfenster der Übertragung. 

3.3.2 Der Athlet ist für die dafür erforderliche technische Ausstattung verantwortlich und sorgt für die störungsfreie Übertragung, soweit er diese beeinflussen kann. 

4. Rechte und Pflichten der Anbieterin 

4.1 Bereitstellung der Streaming-Plattform 

4.1.1 Die Anbieterin ermöglicht die Live-Übertragung eines Events über die Streaming-Plattform. 

4.1.2 Die Anbieterin kann nach eigenem Ermessen zeitversetzte Aufzeichnungen, Zusammenfassungen oder sonstige Zusammenschnitte in einer Mediathek auf der Streaming-Plattform zur Verfügung stellen. 

4.1.3 Die Berechtigung des Athleten zur Übertragung seiner Event-Teilnahme erfolgt über den jeweiligen Organisator des Events. Die Anbieterin übernimmt für die (rechtzeitige) Berechtigung keine Gewähr, und der Athlet hat gegenüber der Anbieterin keinen Anspruch darauf, seine Teilnahme an einem bestimmten Event über die Streaming-Plattform aufzuzeichnen oder zu übertragen. 

4.2 Lizenz an den Aufzeichnungen 

4.2.1 Unter der Bedingung, dass die Aufzeichnungen mit einem gut sichtbaren Logo der Anbieterin und einem Hinweis auf deren Immaterialgüterrechte versehen sind, erhält der Athlet eine weltweite, nicht-exklusive, nicht abtretbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz um: 

  1. seine Event-Aufzeichnungen auf einer eigenen, mit ihm verbundenen Medienplattform (z. B. Webseite oder Social-Media-Account) zu speichern und zeitversetzt bereitzustellen; 

  1. daraus Zusammenfassungen seiner Teilnahme am Event zu erstellen und auf derselben Plattform bereitzustellen. 

4.2.2 Jede weitere Nutzung der Immaterialgüterrechte der Anbieterin ohne deren Einwilligung ist untersagt. Insbesondere ist Simulcasting (gleichzeitige Übertragung auf anderen Plattformen) sowie jede anderweitige Weitervermarktung der Aufzeichnungen ohne Zustimmung der Anbieterin ausgeschlossen. 

5. Nutzerkonto 

5.1 Registrierung und Zugang 

5.1.1 Zur Nutzung der Streaming-Plattform als Athlet ist eine kostenlose Registrierung mit wahrheitsgemässen Angaben erforderlich. 

5.1.2 Der Athlet versichert, bei der Registrierung nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften vertragsfähig zu sein oder über eine entsprechende Einwilligung seines Rechtsvertreters zu verfügen. Der Athlet sichert zu, dass alle von ihm gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäss sind.  

5.1.3 Der Athlet hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und haftet für jede unbefugte Verwendung. Die Anbieterin kann bei Missbrauch oder berechtigtem Verdacht hierauf den Zugang zum Nutzerkonto sperren oder das Nutzerkonto deaktivieren (vgl. Ziff. 5.4). 

5.1.4 Pro Athlet ist grundsätzlich nur ein Nutzerkonto zulässig. 

5.2 Technische Voraussetzungen 

5.2.1 Für die Aufzeichnung und Übertragung benötigt der Athlet einen Internetzugang, ein Smartphone (bzw. die App) sowie eine von der Anbieterin definierte Kamera, für deren Bereitstellung die Athleten selbst verantwortlich sind. 

5.2.2 Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für eine durchgehend störungsfreie Funktion der Streaming-Plattform auf allen Geräte- und Softwarekonfigurationen. 

5.2.3 Bei der Übertragung können Internetgebühren anfallen. Die Anbieterin haftet nicht für Verbindungsunterbrechungen, da diese ausserhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. 

5.2.4 Die Anbieterin überwacht und wartet die Streaming-Plattform kontinuierlich und behebt bekannte Softwarefehler nach Möglichkeit. Die Anbieterin ist berechtigt, für die Bereitstellung der Streaming-Plattform Drittdienstleister einzusetzen, ohne dass es einer Zustimmung des Athleten bedarf. 

5.3 Verwendung öffentlicher Athleten-Informationen 

Der Athlet räumt der Anbieterin das vergütungsfreie Recht ein, den Namen, Nationalität und das Profilbild seines Nutzerkontos, sowie Informationen über seine Interaktionen mit anderen Nutzerkonten über die Streaming-Plattform (z. B. „Gefällt mir“-Angaben) auf der Streaming-Plattform, sowie in allem anderen Medien-Material welches ausserhalb der Streaming Plattform veröffentlicht wird, öffentlich anzuzeigen. 

5.4 Entfernung von Inhalten und Sperrung des Kontos 

5.4.1 Verstossen Aufzeichnungen oder andere Informationen des Athleten gegen die Athleten-AGB oder bestehen entsprechende rechtliche Verpflichtungen, kann die Anbieterin diese entfernen oder einschränken. 

5.4.2 Bei Verstössen gegen die Athleten-AGB kann die Anbieterin den Dienst für einen Athleten verweigern oder einstellen (einschliesslich Sperrung oder Deaktivierung des Zugriffs). 

6. Monetarisierung und gesponserte Inhalte 

6.1 Monetarisierung 

Die Anbieterin verfügt über das ausschliessliche Recht zur Monetarisierung der Streaming-Plattform, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf das Recht, Werbung zu schalten sowie Abonnement- oder On-Demand-Erlöse zu erzielen. 

6.2 Gesponserte Inhalte 

6.2.1 Der Athlet darf gesponserte Inhalte (z. B. Produktplatzierungen, Empfehlungen, Sponsoring) im Stream sowie an der dafür vorgesehen Stelle in der App sowie der Webseite veröffentlichen, sofern diese den vorliegenden Athleten-AGB und dem geltenden Recht entsprechen sowie als solche eindeutig gekennzeichnet werden. Wobei Sponsoren des Anbieters das Recht haben diese Inhalte einzuschränken. Wobei immer die Einschränkungen der Sponsoren-AGB unter «Inhaltliche Bestimmungen zu den Werbekampagnen» zu berücksichtigt werden müssen. 

6.2.2 Der Athlet ist allein dafür verantwortlich, dass seine gesponserten Inhalte allen geltenden Werbegesetzen, Vorschriften und Richtlinien entsprechen (insbesondere Offenlegungspflichten bei Testprodukten oder Bezahlung durch Dritte). 

7. Allgemeine Nutzungs-regeln Streaming-Plattform 

7.1 Der Athlet darf die Streaming-Plattform nur im Rahmen dieser Athleten-AGB und der geltenden Gesetze nutzen. Insbesondere ist es ihm untersagt, 

  1. die Streaming-Plattform in rechtswidriger, betrügerischer oder sonsteiner schädlichen Weise zu gebrauchen; 

  1. die Streaming-Plattform zu kopieren, rückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; 

  1. die technischen Massnahmen zum Schutz vor unbefugter Nutzung zu umgehen; oder 

  1. den ordnungsgemässen Betrieb oder die Verfügbarkeit der Streaming-Plattform zu stören. 

7.2 Die Streaming-Plattform darf ausschliesslich von registrierten Nutzern genutzt werden und darf nicht weitervermarktet werden. Insbesondere ist es unzulässig, Dritten eine Nutzungsmöglichkeit (z.B. Weitergabe von Zugangsdaten) einzuräumen. 

8. Datenschutz und Datensicherheit 

8.1 Personendaten werden gemäss der Datenschutzerklärung der Anbieterin bearbeitet, die unter der Webseite verfügbar ist. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser Athleten-AGB. 

8.2 Die Übertragung von Daten im Internet birgt Risiken. Daten können von Unbefugten abgefangen werden und grenzüberschreitend übermittelt werden. Der Athlet nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von Informationen (einschliesslich E-Mails) in der Regel unverschlüsselt erfolgt und somit Rückschlüsse Dritter auf die Geschäftsbeziehung zur Anbieterin möglich sind. 

9. Gewährleistung 

9.1 Gewährleistung der Anbieterin 

9.1.1 Die Anbieterin gewährleistet, dass sie zum Abschluss dieser Vereinbarung befugt ist und ihre Pflichten erfüllen kann. 

9.1.2 Der Athlet anerkennt, dass: 

  1. Software nie vollständig frei von Fehlern oder Sicherheitslücken ist; die Anbieterin kann nicht zusichern, dass die Streaming-Plattform stets fehlerfrei funktioniert. 

  1. Höhere Gewalt (z. B. Stromausfälle, Internetstörungen, Naturereignisse) ausserhalb des Einflussbereiches der Anbieterin liegt und zu Unterbrechungen führen kann. 

  1. Alle in diesen Athleten-AGB genannten Gewährleistungen abschliessend sind; weitergehende Gewährleistungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

9.2 Gewährleistung des Athleten 

9.2.1 Der Athlet gewährleistet, dass er zur Eingehung dieses Vertrags befugt ist. 

9.2.2 Er verpflichtet sich, keine rechtswidrigen oder unangemessenen Inhalte zu verbreiten und sämtliche in diesen AGB dargelegten Anforderungen an die Inhalte einzuhalten. 

10. Haftung 

10.1 Allgemeine Haftungsgrundsätze 

Keine Bestimmung dieser Athleten-AGB soll die Haftung einer Partei für Tod oder Körperverletzung infolge Fahrlässigkeit, für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung oder eine anderweitig gesetzlich nicht zulässige Haftung beschränken oder ausschliessen. 

10.2 Haftung der Anbieterin 

10.2.1 Die Anbieterin haftet insbesondere nicht für: 

  1. indirekte Schäden oder Folgeschäden, 

  1. entgangene Gewinne, Einkünfte oder Einsparungen, 

  1. Datenverluste, Datenlecks, Reputationsschäden, 

  1. Schäden infolge höherer Gewalt (z. B. Hackerangriffe, Naturkatastrophen), 

  1. Verletzungen des Athleten während eines Events bzw. durch damit verbundene Aktivitäten. 

10.2.2 Die Anbieterin haftet nicht für illegale, fehlerhafte oder unangemessene Inhalte. 

10.3 Haftung des Athleten 

10.3.1 Haftung für Inhalte 

Der Athlet trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt seiner Aufzeichnungen und Handlungen während des Events. 

10.3.2 Freistellung von Ansprüchen Dritter 

10.3.2.1 Der Athlet stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verbreitung seiner Aufzeichnungen resultieren (z. B. Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten). 

10.3.2.2 Der Athlet stellt die Anbieterin insbesondere von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit Werbe- und Sponsorenkampagnen auf der Streaming-Plattform geltend gemacht werden und die aufgrund vom Athlet zu vertretenden Handlungen oder Unterlassungen das Image, den Ruf oder die Marke eines beteiligten Unternehmens oder einer Person beeinträchtigen („negativer Werbeeffekt“). 

11. Geistiges Eigentum an der Streaming-Plattform 

11.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Streaming-Plattform (einschliesslich sämtlicher Aktualisierungen, Verbesserungen und Modifikationen) liegen bei der Anbieterin. Durch die Nutzung erwirbt der Athlet keinerlei Rechte an der Streaming-Plattform. 

11.2 An die Anbieterin herangetragenes Feedback, inkl. Bug-Reports, Feature-Request und sonstige Ideen und Vorschläge sowie durch Software automatisch generiertes Feedback und andere Beobachtungen des Nutzerverhaltens dürfen von der Anbieterin entschädigungsfrei zur Weiterentwicklung der Streaming-Plattform und weiterer Angebote genutzt werden. 

11.3 Die Marken, Logos und Kennzeichen der Anbieterin dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung genutzt werden. 

Für die Verwendung des Logos der Anbieterin im Zusammenhang mit der weiteren Nutzung der Aufzeichnungen gilt die Regelung in Ziffer 4.2.1 dieser Athleten-AGB als erteilte schriftliche Zustimmung. 

12. Vertragslaufzeit und Kündigung 

12.1 Laufzeit 

12.1.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf das Monatsende gekündigt werden. 

12.1.2 Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn 

  1. eine wesentliche, nicht behebbare Vertragsverletzung vorliegt, 

  1. eine behebbare Verletzung trotz schriftlicher Fristsetzung (30 Tage) nicht behoben wird oder 

  1. wiederholt gegen die vertraglichen Bestimmungen verstossen wird. 

12.2 Folgen der Kündigung 

12.2.1 Mit Vertragsbeendigung enden sämtliche Rechte des Athleten zur Nutzung der Streaming-Plattform. 

12.2.2 Die Anbieterin verpflichtet sich, auf Anfrage des Athleten innerhalb von vier (4) Wochen nach Beendigung des Vertrages alle über das Nutzerkonto hochgeladenen und noch gespeicherten Daten in einem geeigneten Format zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Aufzeichnungen der Events. 

12.2.3 Spätestens drei (3) Monate nach Vertragsende werden alle Daten des Athleten, soweit nach Gesetz nicht längere Aufbewahrungsfristen gelten, von den Servern der Anbieterin gelöscht. 

13. Änderung der AGB 

13.1 Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Streaming-Plattform und damit verbundene Leistungen jederzeit anzupassen. Wesentliche Änderungen dieser AGB werden dem Athleten mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten (z. B. per E-Mail oder In-App-Mitteilung) angekündigt. 

13.2 Sind diese Änderungen für den Athleten nachteilig, kann er den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung ohne finanzielle Folgen kündigen. Unterlässt er dies, gelten die Änderungen als angenommen. 

13.3 Die Anbieterin behält sich ferner vor, Gebühren oder Umsatzbeteiligungsmodelle einzuführen und/ oder anzupassen. Für laufende Verträge gelten diese Änderungen erst nach Ablauf einer dreimonatigen Frist. 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

14.1 Dieser Vertrag untersteht materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des UN-Kaufrechts (CISG). 

14.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, wobei zwingende gesetzliche Gerichtsstände vorbehalten bleiben. 

 

15. Verschiedenes 

15.1 Kein Verzicht 

Unterlässt es eine Partei, bei einem Verstoss gegen diese Athleten-AGB sofort Massnahmen zu ergreifen, bedeutet dies keinen generellen Verzicht auf die betreffenden Rechte. 

15.2 Fortbestehen 

Sollte eine Bestimmung dieser Athleten-AGB durch ein zuständiges Gericht für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken. 

15.3 Abtretung 

Eine Übertragung oder Abtretung des Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten daraus bedarf grundsätzlich der beidseitigen Zustimmung. Die Anbieterin kann den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus jedoch im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung oder -übertragung ohne Zustimmung des Kunden an verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger abtreten. Ebenso kann die Anbieterin Forderungen aus dem Vertrag abtreten. 

15.4 Gesamte Vereinbarung 

Diese Athleten-AGB (inkl. Anhänge) stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der Nutzung der Streaming-Plattform dar und ersetzen sämtliche früheren Abreden oder Verträge hierzu. 

Tritt eine Person gleichzeitig als Athlet und Event-Organisator auf, so gelten die für Organisatoren geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen ("Organisatoren-AGB) zusätzlich zu diesen Athleten-AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen beiden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geniessen die Organisatoren-AGB Vorrang. 

15.5 Beizug Dritter 

Die Anbieterin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte (z. B. Dienstleister) beizuziehen. 

17.04.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Übertragung von Events über die Streaming-Plattform JOIN THE RACE ("Organisatoren-AGB") 

 

1. Allgemeine Bestimmungen  

1.1 Die JOIN THE RACE AG (nachfolgend „Anbieterin“) betreibt die Streaming-Plattform „JOIN THE RACE“ (nachfolgend „Streaming-Plattform“), die unter https://www.jointherace.stream (nachfolgend „Webseite“) sowie über die JOIN THE RACE-App für Smartphones und Tablets (nachfolgend „App“) zugänglich ist. 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Organisatoren-AGB“) regeln die Bedingungen, unter denen sportliche Wettbewerbe, Trainings oder vergleichbare sportliche Ereignisse (nachfolgend zusammengefasst „Events“) von den entsprechenden Verantwortlichen (nachfolgend „Organisatoren“) zur Übertragung über die Streaming-Plattform freigegeben werden können.  

2. Vertragsschluss und Ein-willigung zu den AGB 

Um ein Konto zu eröffnen und Inhalte über die Streaming-Plattform verbreiten zu können, erklärt sich der Organisator mit diesen Organisatoren-AGB einverstanden, woraufhin ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Organisator und Anbieterin zustande kommt. Falls zusätzliche (nicht in diesem AGB beschriebenen) Dienstleistungen benötigt werden, wird ein separater Vertrag abgeschlossen. 

3. Rechte und Pflichten des Organisators 

3.1 Aufzeichnung und Übertragung des Events 

3.1.1 Der Organisator sichert zu, dass alle erforderlichen Rechte für die Übertragung des Events über die Streaming-Plattform vorliegen und keine Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden. 

3.1.2 Der Organisator tritt der Anbieterin sämtliche Immaterialgüterrechte an der Aufzeichnung und Übertragung des Events im gesetzlich zulässigen Umfang vollständig ab und verzichtet auf jegliche Vergütung. 

3.1.3 Der Organisator stellt sicher, dass sämtliche betroffenen Dritten (insbesondere alle Athleten und sonstigen Beteiligten des Events) über die Aufzeichnung und Übertragung informiert sind und zugestimmt haben. Er sichert zu, dass alle Dritten mit Immaterialgüterrechten an der Aufzeichnung (insbesondere Bild-/Tonrechte der Athleten) ihre Rechte an ihn abgetreten haben, auf Vergütung verzichten und keine Hindernisse für die Abtretung der Rechte gemäss Ziffer 3.1.2 bestehen. 

3.1.4 Der Organisator stellt die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Aufzeichnung oder Übertragung des Events resultieren, insbesondere wegen Immaterialgüter- oder sonstiger Rechtsverletzungen. 

3.2 Professionelles Verhalten der Athleten 

3.2.1 Der Organisator verpflichtet die teilnehmenden Athleten, sich während des Events professionell und sportlich zu verhalten und keine Handlungen oder Aussagen zu tätigen, die rechtlichen oder ethischen Standards widersprechen.  

3.2.2 Als Grundlage dazu gilt, wo immer anwendbar der Code-of-Ethics des IOC sowie der Code-of-Conduct der Swiss-Olympic  

3.3 Berechtigung der Athleten zur Übertragung ihrer Teilnahme 

3.3.1 Der Organisator ist verpflichtet, teilnehmenden Athleten die Übertragung ihrer Event-Teilnahme über den entsprechenden Event-Channel der Streaming-Plattform zu ermöglichen. Eine Berechtigung kann nur aus wichtigen Gründen verweigert werden, insbesondere bei schwerwiegenden technischen oder organisatorischen Hindernissen. Für Athleten, die ihre Teilnahme übertragen, gelten die "Athleten-AGB" der Anbieterin.  

3.3.2 Der Organisator sorgt mit zumutbarer Sorgfalt dafür, dass Anfragen von Athleten zur Übertragung ihrer Teilnahme innert angemessener Frist bearbeitet werden. Eine Ablehnung erfolgt ausschliesslich aus wichtigen Gründen gemäss Ziff. 3.3.1.  

3.4 Konkurrenzverbot 

Die Plattform wird von der Anbieterin zu sehr günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Organisator, für 2 Jahre nach der letzten Tätigkeit auf der Plattform nicht auf einer zur Anbieterin in Konkurrenz stehenden (d.h. auf Sportübertragungen spezialisierten oder in ihren Features vergleichbaren) Plattform zu streamen. 

4. Rechte und Pflichten der Anbieterin 

4.1 Bereitstellung der Streaming-Inhalte 

4.1.1 Die Anbieterin ermöglicht die Live-Übertragung eines Events über die Streaming-Plattform durch die teilnehmenden Athleten. 

4.1.2 Die Anbieterin kann nach eigenem Ermessen zeitversetzte Aufzeichnungen,  Zusammenfas-sungen oder andere Zusammen-schnitte in einer Mediathek auf der Streaming-Plattform zur Verfügung stellen.4.1.3 Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen zeitversetzte Aufzeichnungen, Zusammenfassungen oder andere Zusammenschnitte den Athleten zur Verfügung stellen. 

4.1.4 Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen zeitversetzte Aufzeich-nungen, Zusammenfassungen oder andere Zusammenschnitte dritten zur Verfügung stellen. 

4.2 Rücklizenz an den Aufzeichnungen 

4.2.1 Unter der Bedingung, dass die Aufzeichnungen mit einem gut sichtbaren Logo der Anbieterin und einem Hinweis auf deren Immaterialgüterrechte versehen sind, erhält der Organisator eine weltweite, nicht-exklusive, nicht abtretbare und nicht unterlizenzierbare Rücklizenz um: 

a) Aufzeichnungen des Events auf einer eigenen, mit ihm verbundenen Medienplattform (z. B. Webseite oder Social-Media-Account) zu speichern und zeitversetzt bereitzustellen; 

b) daraus Zusammenfassungen des Events zu erstellen und auf derselben Medienplattform bereitzustellen. 

4.2.2 Jede weitere Nutzung der Immaterialgüterrechte der Anbieterin ohne deren Einwilligung ist untersagt. Insbesondere ist Simulcasting (gleichzeitige Übertragung auf anderen Plattformen) sowie jede anderweitige Weitervermarktung oder Ausstrahlung der Aufzeichnungen ohne Zustimmung der Anbieterin ist ausgeschlossen. 

5. Nutzerkonto 

5.1 Registrierung und Zugang 

5.1.1 Zur Nutzung der Streaming-Plattform als Organisator ist eine kostenlose Registrierung mit wahrheitsgemässen Angaben erforderlich. 

5.1.2 Der Organisator versichert, bei der Registrierung nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften vertragsfähig zu sein oder über eine entsprechende Einwilligung seines Rechtsvertreters zu verfügen. 

5.1.3 Der Organisator hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und haftet für jede unbefugte Verwendung. Die Anbieterin kann bei Missbrauch oder berechtigtem Verdacht hierauf den Zugang zum Nutzerkonto sperren oder das Nutzerkonto deaktivieren (vgl. Ziff. 5.4). 

5.1.4 Pro Organisator ist grundsätzlich nur ein Nutzerkonto zulässig. Es ist jedoch zulässig, dass mehrere berechtigte Athleten zeitgleich eigene Aufzeichnungen desselben Events übertragen. 

5.2 Technische Voraussetzungen 

5.2.1 Für die Nutzung der Streaming-Plattform benötigt der Organisator einen Internetzugang sowie ein geeignetes Endgerät (z. B. Computer, Smartphone, Tablet).  

5.2.2 Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für eine durchgehend störungsfreie Funktion der Streaming-Plattform auf allen Geräte- und Softwarekonfigurationen. 

5.2.3 Bei der Nutzung der Streaming-Plattform können Internetgebühren anfallen. Die Anbieterin haftet nicht für Verbindungsunterbrechungen, da diese ausserhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. 

5.2.4 Die Anbieterin überwacht und wartet die Streaming-Plattform kontinuierlich und behebt bekannte Softwarefehler nach Möglichkeit. Die Anbieterin ist berechtigt, für die Bereitstellung der Streaming-Plattform Drittdienstleister einzusetzen, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf. 

5.3 Verwendung öffentlicher Organisatoren-Informationen 

Der Organisator räumt der Anbieterin das vergütungsfreie Recht ein, den Namen, Nationalität und das Profilbild seines Nutzerkontos, sowie Informationen über seine Interaktionen mit anderen Nutzerkonten über die Streaming-Plattform (z. B. „Gefällt mir“-Angaben) auf der Streaming-Plattform anzuzeigen. 

5.4 Entfernung von Inhalten und Sperrung des Kontos 

5.4.1 Verstossen Inhalte des Organisators gegen die Organisatoren-AGB oder bestehen entsprechende rechtliche Verpflichtungen, kann die Anbieterin diese entfernen oder einschränken. 

5.4.2 Bei Verstössen gegen die Organisatoren-AGB kann die Anbieterin den Dienst für einen Organisator verweigern oder einstellen (einschliesslich Sperrung oder Deaktivierung des Zugriffs). 

6. Monetarisierung und ge-sponserte Inhalte 

6.1 Monetarisierung 

Die Anbieterin verfügt über das ausschliessliche Recht zur Monetarisierung der Streaming-Plattform, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf das Recht, Werbung zu schalten sowie Abonnement- oder On-Demand-Erlöse zu erzielen. 

6.2 Gesponserte Inhalte 

6.2.1 Der Organisator darf gesponserte Inhalte (z. B. Produktplatzierungen, Empfehlungen, Sponsoring) im Stream sowie an der dafür vorgesehen Stelle in der App sowie der Webseite veröffentlichen, sofern diese den vorliegenden Organisatoren-AGB und dem geltenden Recht entsprechen sowie als solche eindeutig gekennzeichnet werden. Wobei Sponsoren des Anbieters das Recht haben diese Inhalte einzuschränken. Im Falle einer solchen gemeldeten Einschränkung muss diese vom Organisator den Athleten kommuniziert werden. 

6.2.2 Der Organisator ist allein dafür verantwortlich, dass seine gesponserten Inhalte allen geltenden Werbegesetzen, Vorschriften und Richtlinien entsprechen (insbesondere Offenlegungspflichten bei Testprodukten oder Bezahlung durch Dritte). 

6.2.3 Der Organisator hat ein Vorrecht seine Sponsoren im Stream zu marktüblichen Kosten zu zeigen. Dies muss mindestens 1 Monat vor dem Event dem Organisator gemeldet werden. Das Sponsoren AGB ist anzuwenden. 

7. Allgemeine Nutzungs-regeln Streaming-Plattform 

7.1 Der Organisator darf die Streaming-Plattform nur im Rahmen dieser Organisatoren-AGB und der geltenden Gesetze nutzen. Insbesondere ist es untersagt, 

  • die Streaming-Plattform in rechtswidriger, betrügerischer oder sonstwie schädlicher Weise zu gebrauchen; 

  • die Streaming-Plattform zu kopieren, rückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; 

  • die technischen Massnahmen zum Schutz vor unbefugter Nutzung zu umgehen; oder 

  • den ordnungsgemässen Betrieb oder die Verfügbarkeit der Streaming-Plattform zu stören. 

7.2 Die Streaming-Plattform darf ausschliesslich von registrierten Nutzern genutzt werden und darf nicht weitervermarktet werden. Insbesondere ist es unzulässig, Dritten eine Nutzungsmöglichkeit (z.B. Weitergabe von Zugangsdaten) einzuräumen. 

8. Datenschutz und Datensicherheit 

8.1 Datenschutz 

8.1.1 Der Organisator stellt sicher, dass keine vertraglichen oder gesetzlichen Geheimhaltungspflichten der Verarbeitung von Personendaten durch die Anbieterin im Zusammenhang mit Aufzeichnungen von Events entgegenstehen und dass sämtliche notwendigen Einwilligungen der betroffenen Personen eingeholt wurden (vgl. Ziff. 3.1.3). 

8.1.2 Im Übrigen erfolgt die Datenbearbeitung gemäss der Datenschutzerklärung der Anbieterin (abrufbar unter der Webseite), die nicht Bestandteil dieser Organisatoren-AGB ist. 

8.2 Datensicherheit 

8.2.1 Die Übertragung von Daten im Internet ist mit Risiken verbunden (z. B. unverschlüsselte E-Mails, mögliche Zugriffe durch Unbefugte). 

8.2.2 Der Organisator nimmt zur Kenntnis, dass bei der Datenübertragung Rückschlüsse Dritter auf die Vertragsbeziehung nicht ausgeschlossen sind. 

9. Gewährleistung 

9.1 Gewährleistung der Anbieterin 

9.1.1 Die Anbieterin gewährleistet, dass sie zum Abschluss dieser Vereinbarung befugt ist und ihre Pflichten erfüllen kann. 

9.1.2 Der Organisator anerkennt, dass: 

  1. Software nie vollständig frei von Fehlern oder Sicherheitslücken ist; die Anbieterin kann nicht zusichern, dass die Streaming-Plattform stets fehlerfrei funktioniert. 

  1. Höhere Gewalt (z. B. Stromausfälle, Internetstörungen, Naturereignisse) ausserhalb des Einflussbereiches der Anbieterin liegt und zu Unterbrechungen führen kann. 

  1. Alle in diesen Organisatoren-AGB genannten Gewährleistungen abschliessend sind; weitergehende Gewährleistungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

9.2 Gewährleistung des Organisators 

9.2.1 Der Organisator gewährleistet, dass er zur Eingehung dieses Vertrags befugt ist. 

9.2.3 Der Organisator gewährleistet, dass durch die Übertragung des Events kein erhöhtes Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko für die teilnehmenden Athleten entsteht. 

10. Haftung 

10.1 Allgemeine Haftungsgrundsätze 

Keine Bestimmung dieser Organisatoren-AGB soll die Haftung einer Partei für Tod oder Körperverletzung infolge Fahrlässigkeit, für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung oder eine anderweitig gesetzlich nicht zulässige Haftung beschränken oder ausschliessen. 

10.2 Haftung der Anbieterin 

10.2.1 Die Anbieterin haftet insbesondere nicht für: 

  1. indirekte Schäden oder Folgeschäden, 

  1. entgangene Gewinne, Einkünfte oder Einsparungen, 

  1. Datenverluste, Datenlecks, Reputationsschäden, 

  1. Schäden infolge höherer Gewalt (z. B. Hackerangriffe, Naturkatastrophen), 

  1. Verletzungen des Organisators oder von Athleten während eines Events bzw. durch damit verbundene Aktivitäten. 

10.2.2 Die Anbieterin haftet nicht für illegale, fehlerhafte oder unangemessene Inhalte. 

10.3 Freistellung Ansprüche Dritter 

10.3.1 Der Organisator stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verbreitung der Aufzeichnungen resultieren (z. B. Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten). 

10.3.2 Der Organisator stellt die Anbieterin insbesondere von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit Werbe- und Sponsorenkampagnen auf der Streaming-Plattform geltend gemacht werden und die aufgrund von vom Organisator zu vertretenden Handlungen oder Unterlassungen das Image, den Ruf oder die Marke eines beteiligten Unternehmens oder einer Person beeinträchtigen („negativer Werbeeffekt“). 

11. Geistiges Eigentum an der Streaming-Plattform 

11.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Streaming-Plattform (einschliesslich sämtlicher Aktualisierungen, Verbesserungen und Modifikationen) liegen bei der Anbieterin. Durch die Nutzung erwirbt der Organisator keinerlei Rechte an der Streaming-Plattform. 

11.2 An die Anbieterin herangetragenes Feedback, inkl. Bug-Reports, Feature-Request und sonstige Ideen und Vorschläge sowie durch Software automatisch generiertes Feedback und andere Beobachtungen des Nutzerverhaltens dürfen von der Anbieterin entschädigungsfrei zur Weiterentwicklung der Streaming-Plattform und weiterer Angebote genutzt werden. 

11.3 Die Marken, Logos und Kennzeichen der Anbieterin dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung genutzt werden. 

Für die Verwendung des Logos der Anbieterin im Zusammenhang mit der weiteren Nutzung der Aufzeichnungen gilt die Regelung in Ziffer 4.3.1 dieser Organisatoren-AGB als erteilte schriftliche Zustimmung. 

12. Vertragslaufzeit und Kündigung 

12.1 Laufzeit 

12.1.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf das Monatsende gekündigt werden. 

12.1.2 Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn 

  1. eine wesentliche, nicht behebbare Vertragsverletzung vorliegt, 

  1. eine behebbare Verletzung trotz schriftlicher Fristsetzung (30 Tage) nicht behoben wird oder 

  1. wiederholt gegen die vertraglichen Bestimmungen verstossen wird. 

12.2 Folgen der Kündigung 

12.2.1 Mit Vertragsbeendigung enden sämtliche Rechte des Organisators zur Nutzung der Streaming-Plattform. 

12.2.2 Bereits entstandene Zahlungspflichten bleiben unberührt. 

12.2.3 Auf Verlangen stellt die Anbieterin dem Organisator innerhalb von vier (4) Wochen nach Vertragsende dessen über das Nutzerkonto hochgeladenen und noch gespeicherten Daten in einem geeigneten Format bereit. 

12.2.4 Spätestens drei (3) Monate nach Vertragsende werden alle Daten des Organisators, soweit nach Gesetz nicht längere Aufbewahrungsfristen gelten, von den Servern der Anbieterin gelöscht. 

13. Änderung der AGB 

13.1 Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Streaming-Plattform und damit verbundene Leistungen jederzeit anzupassen. Wesentliche Änderungen dieser Organisatoren-AGB werden dem Organisator mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten (z. B. per E-Mail oder In-App-Mitteilung) angekündigt. 

13.2 Sind diese Änderungen für den Organisator nachteilig, kann er den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung ohne finanzielle Folgen kündigen. Unterlässt er dies, gelten die Änderungen als angenommen. 

13.3 Die Anbieterin behält sich ferner vor, Gebühren oder Umsatzbeteiligungsmodelle einzuführen und/oder anzupassen. Für laufende Verträge gelten diese Änderungen erst nach Ablauf einer dreimonatigen Frist. 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

14.1 Dieser Vertrag untersteht materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des UN-Kaufrechts (CISG). 

14.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, wobei zwingende gesetzliche Gerichtsstände vorbehalten bleiben. 

15. Verschiedenes 

15.1 Kein Verzicht 

Unterlässt es eine Partei, bei einem Verstoss gegen diese Organisatoren-AGB sofort Massnahmen zu ergreifen, bedeutet dies keinen generellen Verzicht auf die betreffenden Rechte. 

15.2 Fortbestehen 

Sollte eine Bestimmung dieser Organisatoren-AGB durch ein zuständiges Gericht für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken. 

15.3 Abtretung 

Eine Übertragung oder Abtretung des Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten daraus bedarf grundsätzlich der beidseitigen Zustimmung. Die Anbieterin kann den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus jedoch im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung oder -übertragung ohne Zustimmung des Kunden an verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger abtreten. Ebenso kann die Anbieterin Forderungen aus dem Vertrag abtreten. 

15.4 Gesamte Vereinbarung 

Diese Organisatoren-AGB und die allfällige individuelle Event-Verträge (inkl. Anhänge) stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der Nutzung der Streaming-Plattform dar und ersetzen sämtliche früheren Abreden oder Verträge hierzu. 

Tritt eine Person gleichzeitig als Athlet und Organisator auf, so gelten die für Athleten geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen ("Athleten-AGB") zusätzlich zu diesen Organisatoren-AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen beiden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geniessen die vorliegenden Organisatoren-AGB Vorrang. 

15.5 Beizug Dritter 

Die Anbieterin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte (z. B. Dienstleister) beizuziehen.

17.04.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Sponsoring- und Werbekampagnen über die Streaming-Plattform JOIN THE RACE ("Sponsoren-AGB")

1. Allgemeine Bestimmungen  

1.1 Anbieterin und Zweck 

Die JOIN THE RACE AG (nachfolgend „Anbieterin“) betreibt die Streaming-Plattform JOIN THE RACE (nachfolgend „Streaming-Plattform“), die über die Webseite https://www.jointherace.stream (nachfolgend „Webseite“) sowie über die JOIN THE RACE -App für Smartphones und Tablets (nachfolgend „App“) zugänglich ist. 

1.2 Gegenstand der Sponsoren-AGB 

Diese Sponsoren-AGB (nachfolgend „Sponsoren-AGB“) regeln die Durchführung von Sponsoring- bzw. Werbe-Kampagnen (nachfolgend zusam-mengefasst „Kampagnen“) mit Sponsoring- bzw. Werbepartnern (nach-folgend zusammengefasst „Spon-sor(en)“) auf der Streaming-Plattform. 

1.3 Vertragsschluss und Einwilligung in die Sponsoren-AGB 

Eine Sponsoring- oder Werbe-Vereinbarung zwischen der Anbieterin und dem Sponsor (nachfolgend zusam-mengefasst "Vereinbarung") setzt sich zusammen aus den individuellen Sponsoring-Verträgen (inkl. Anhänge) — welche u.a. den Inhalt, die Ausrichtung, den Zeitrahmen und die technischen Anforderungen einer Kampagne festlegen — sowie den vorliegenden Sponsoren-AGB (inkl. Anhänge). Mit Abschluss einer Vereinbarung gelten die vorliegenden Sponsoren-AGB als verbindlich akzeptiert.  

1.4 Gegenstand der Sponsoren-AGB 

Diese Sponsoren-AGB gelten ausschliesslich. Etwaigen Geschäfts-bedingungen des Sponsors wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. 

2. Arten von Kampagnen 

2.1 Kampagne 

Eine „Kampagne“ kann sowohl eine Sponsoring- als auch eine Werbe-Kampagne bezeichnen.  

2.2 Sponsoring-Kampagne 

Eine „Sponsoring-Kampagne“ liegt vor, wenn der Sponsor die Streaming-Plattform als solche oder bestimmte Teile davon (z. B. bestimmte Events, Sportarten oder Athleten) mit einem pauschalen Unterstützungsbeitrag über einen festgelegten Zeitraum fördert. Dieser Beitrag ist unabhängig von tatsächlichen Nutzungs- oder Interaktionskennzahlen und wird insbesondere nicht anhand von Impressionen oder Klicks berechnet. 

2.3 Werbe-Kampagne 

Eine „Werbe-Kampagne“ liegt vor, wenn der Sponsor seine Promotionsmittel (z. B. Banner, Video-Clips, Logo) auf der Streaming-Plattform platzieren lässt. Die Berechnung der Kosten eine Werbe-Kampagnen richtet sich im Normalfall nach ihrer tatsächlichen Reichweite (z. B. Cost-Per-Mille oder Cost-Per-View). Pau-schalplatzierungen (z. B. exklusiver Bannerplatz auf der Streaming-Plattform für einen definierten Zeitraum) gelten ebenfalls als Werbe-Kampagnen, sofern sie primär auf klassische Werbe-einblendungen abzielen. 

 

3. Gemeinsame Bestim-mungen für Kampagnen 

3.1 Keine Exklusivität 

Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht weder bei Sponsoring-Kampagnen noch bei Werbe-Kampagnen ein Anspruch auf Exklusivität (d. h. das Recht, als alleiniger Sponsor oder Werbepartner aufzutreten) oder Branchenexklusivität (d. h. das Recht, als alleiniger Sponsor oder Werbepartner aus einer Branche aufzutreten). 

3.2 Keine Gewähr für Kampagnen-Ziele 

Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für die Wirksamkeit oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg einer Kampagne. Die Anbieterin sichert insbesondere keine Mindestwerte für die Interaktions-kennzahlen einer Kampagne zu (vgl. dazu Ziffer 5.1.1.2). 

3.3 Verantwortung für den Inhalt einer Kampagne 

Für die Inhalte der gelieferten Promotionsmittel (z. B. Banner, Video-Clips, Logos) und deren Rechtskonformität ist allein der Sponsor verantwortlich. Bei Verstössen gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen gelten die einschlägigen Sanktions- und Kündigungs-rechte (vgl. Ziffer 10.3 und 13 dieser Sponsoren-AGB). 

3.4 Weitergehende Kampagnen Dritter 

Der Sponsor anerkennt, dass Event-Organisatoren, Athleten oder sonstige Dritte eigene Sponsoring- oder Werbeverträge abschliessen können, was zu parallelen und konkurrenzierenden Kampagnen führen kann. Hieraus entstehen dem Sponsor keine Ansprüche gegen die Anbieterin. 

3.5 Platzierung einer Kampagne 

3.5.1 Grundsatz 

Die Anbieterin bemüht sich, die Kampagne möglichst entsprechend den Präferenzen zu platzieren, die im jeweiligen individuellen Sponsoring- Vertrag festgelegt sind. 

3.5.2 Platzierung und Targeting 

Ohne besondere schriftliche Vereinbarung besteht kein Anspruch des Sponsors auf eine Platzierung im Zusammenhang mit einem bestimmten Format (z. B. bestimmte Events, Sportarten oder Athleten). 

3.5.3 Anpassungen der Kampagne 

3.5.3.1 Durch den Sponsor 

Der Sponsor ist berechtigt, jederzeit Änderungen hinsichtlich des Zeitraums, der Platzierung und des Targetings einer Kampagne zu beantragen. Die Anbieterin wird die gewünschten Anpassungen im Rahmen des Möglichen prüfen und umzusetzen versuchen, kann jedoch keine verbindlichen Zusicherungen geben. 

3.5.3.2 Durch die Anbieterin 

  • Höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände: Liegen Ereignisse vor, die ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegen (z. B. Absage oder Ver-schiebung eines Events), ist die Anbieterin berechtigt, die Kampagne anzupassen. 

  • Unerhebliche Anpassungen: Neuplatzierungen innerhalb des-selben Formats (z. B. gleicher Event, gleiche Sportart oder Athlet inner-halb des gleichen Zeitraums begründen keine Preisänderung. 

  • Erhebliche Anpassungen: Weicht die Neuplatzierung substanziell von den ursprünglich vereinbarten Formaten oder dem vereinbarten Zeitraum ab, informiert die Anbieterin den Sponsor unverzüglich. Wider-spricht der Sponsor nicht umgehend schriftlich, gilt die Änderung als akzeptiert. 

  • Unmöglichkeit der Verschiebung: Ist eine Neu-platzierung nicht möglich, erhält der Sponsor eine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren. 

3.6 Rücktritt von einer einzelnen Kampagne 

3.6.1 Rücktritt durch die Anbieterin 

Die Anbieterin kann von einer Kampagne zurücktreten, wenn: 

  • Unvorhergesehene Änderungen eintreten, die eine Anpassung gem. Ziffer 3.5.3.2 dieser Sponsoren-AGB nicht ermö-glichen (z. B. endgültige Absage eines Events). 

  • Eine Konkurrenzsituation mit bestehenden oder neuen Exklusivitätsrechten entsteht (bis 5 Werktage vor Kampagnenstart). 

Die Anbieterin wird sich bemühen, einen gleichwertigen Ersatz mit dem Sponsor zu vereinbaren. Weitergehende Ansprüche des Sponsors sind ausgeschlossen. 

3.6.2 Rücktritt durch den Sponsor 

Ein Rücktritt kann durch schriftliche Erklärung (z. B. per E-Mail) erfolgen: 

  • Bis 10 Werktage vor Kampagnenstart: Kostenfrei. 

  • Weniger als 10 Werktage vor Kampagnenstart: 

  • 10 bis 5 Werktage: 50% des Kampagnenwerts 

  • Weniger als 5 Werktage: 80% des Kampagnenwerts 

  • Nach Kampagnenbeginn: 100% des Kampagnenwerts 

3.6.3 Verhältnis zur Kündigung 

Die Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung nach Ziffer 13 dieser Sponsoren-AGB bleibt von dieser Ziffer unberührt. 

4. Sponsoring-Kampagnen 

4.1 Leistungen der Anbieterin 

4.1.1 Kennzeichnung als Sponsor 

Die Anbieterin verpflichtet sich, den Sponsor während der vereinbarten Sponsoring-Laufzeit als „offiziellen Sponsoring-Partner“ oder einer vergleichbaren Bezeichnung des jeweiligen Formats (z. B. Event, Sportart, Athlet) zu benennen. 

Dies kann unter anderem durch die Einblendung eines statischen oder animierten Logos vor oder während einer Übertragung und/oder durch eine Verlinkung auf der Streaming-Plattform erfolgen. 

4.1.2 Weitere Leistungen gemäss individuellen Sponsoring-Vertrag 

Ein zusätzlicher individueller Sponsoring-Vertrag kann weitere Leistungen und genauere Bestimmung zu Form und Umfang der Sponsoring-Kampagne ent-halten. 

4.2 Leistungen des Sponsors 

4.2.1 Der Sponsor leistet den im Sponsoring-Vertrag festgelegten pauschalen Unterstützungsbeitrag für die darin definierte Laufzeit und das darin genannte Format (z. B. bestimmte Events, Sportarten oder Athleten) im Voraus. 

4.2.2 Ein weitergehender finanzieller Ausgleich basierend auf Reichweite oder Interaktionskennzahlen ist nicht geschuldet. 

5. Werbe-Kampagnen 

5.1 Leistungen der Anbieterin 

5.1.1 Bereitstellung der Werbeplätze 

Die Anbieterin stellt im vereinbarten Umfang die gebuchten Werbeplätze (z. B. Bannerplatz, Werbeclip vor der Übertragung, Overlay-Werbung) zur Verfügung und schaltet die Promotionsmittel während der definierten Laufzeit. 

5.1.1.1 Reichweitenmessung 

Soweit eine nutzungsabhängige Abrechnung vereinbart ist (z. B. Cost-Per-Mille, Cost-Per-View oder Hybridmodell), erfolgt die Messung der relevanten Kennzahlen (z. B. Impressionen, Klicks) über das interne Tracking-System der Anbieterin. 

Die Anbieterin liefert dem Sponsor nach einem abgeschlossenen Event einen Report über die erfassten Werte. 

Die von der Anbieterin bereitgestellten Messwerte gelten als verbindlich, sofern nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang eines Reports schriftlich Einwände erhoben werden 

5.1.1.2 Optimierungsmassnahmen 

Die Anbieterin ist berechtigt, im Rahmen der Kampagne laufende Optimierungen (z. B. Platzierungs-Optimierungen) vorzunehmen, um die Erreichung der Kampagnenziele zu unterstützen. 

Solche Optimierungen begründen keine Preisminderung oder zu-sätzliche Vergütungsansprüche, sofern die im Sponsoring-Vertrag vereinbarten Kernleistungen unverändert bleiben. 

5.2 Leistungen des Sponsors 

5.2.1 Der Sponsor bucht bei der Anbieterin Werbeflächen oder Werbezeit auf der Streaming-Plattform, die entweder nutzungs- bzw. reichweitenabhängig (z. B. Cost-Per-Mille, Cost-Per-Click oder Hybridmodell) der zu einem festen Pauschalpreis für eine bestimmte Platzierung und Laufzeit abgerechnet werden. 

5.2.2 Der Sponsor stellt die erforderlichen Promotionsmittel (z. B. Banner, Video-Clips, Logos) rechtzeitig zur Verfügung und trägt die Verantwortung für deren Inhalt, Aufbereitung, Qualität und rechtliche Zulässigkeit. 

5.3 Abrechnung und Fälligkeit 

5.3.1 Nutzungsabhängige Abrechnung 

Die Abrechnung erfolgt nach den im Sponsoring-Vertrag festgelegten Kennzahlen (z. B. Cost-Per-Mille, Cost-Per-View oder Hybridmodell). 

Die ermittelten Kennzahlen gelten auf Basis der Messwerte der Anbieterin als verbindlich. Geringfügige Ab-weichungen zu Messwerten des Sponsors gelten als branchenüblich. 

Die Rechnung wird am Ende einer Werbe-Kampagne oder bei länger-fristigen Kampagnen in regel-mässigen Intervallen (z. B. monatlich) gestellt. 

5.3.2 Pauschalierte Abrechnung 

Bei Pauschalbuchungen (z. B. exklusiver Bannerplatz für einen bestimmten Zeitraum) wird eine feste Gebühr erhoben, die unabhängig von tatsächlichen Nutzungs- oder Interaktionskennzahlen ist. 

5.4 Inhaltliche Bestimmungen zu den Werbekampagnen 

5.4.1 Unzulässige Inhalte 

Die nachfolgenden Kategorien sind – sowohl in den Werbemitteln selbst als auch in verlinkten Inhalten – untersagt oder nur eingeschränkt zulässig: 

  • Produktfälschungen 

    Keine Bewerbung von gefälschten Produkten oder Marken. 

  • Gefährliche Produkte oder Dienstleistungen 

    Keine Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen, die Schäden oder Verletzungen verursachen können, z. B. Drogen, Waffen, Sprengstoffe. 

  • Ermöglichung unlauteren Verhaltens 

    Keine Werbung für Produkte und Dienstleistungen, die unlauteres Verhalten ermöglichen oder fördern, z. B. Hackersoftware, Dienste zum künstlichen Steigern von Traffic. 

  • Unangemessene Inhalte 

    Keine Werbung mit unan-gemessenem oder schok-kierendem Inhalt, z. B. Hass, Gewalt, Diskriminierung. 

  • Sexuelle Inhalte 

    Keine Werbung mit sexuellen Darstellungen. Suggestive oder erotische Inhalte sind nur in enger Abstimmung und unter Einhaltung lokaler Gesetze zulässig. 

  • Alkohol & Nikotin 

    Keine Werbung für Alkohol oder Nikotin 

  • Urheberrechte 

    Keine Werbung die urheberrechtlich geschützte In-halte ohne Berechtigung verwendet. 

  • Glücksspiele und ähnliche Angebote 

    Bewerbung von Glückspielen und ähnlichen Angeboten muss lokalen Gesetzen entsprechen und Hinweise auf ver-antwortungsvolles Spielen ent-halten. 

  • Gesundheit und Medizin 

    Werbung für Dienstleistungen und Produkte im Bereich Gesundheit und Medizin muss lokalen Gesetzen entsprechen. 

  • Politische oder religiöse Inhalte 

    Keine politische oder religöse Werbung. 

  • Finanzprodukte und -dienstleistungen 

    Bewerbung von Finanz-produkten und  

    -dienstleistungen muss lokalen Gesetzen entsprechen und transparente Hinweise auf Kosten enthalten. 

  • Kryptowährungen 

    Bewerbungen von Krypto-währungen und verwandten Produkten und Dienstleistungen muss den entsprechenden lokalen Gesetzen entsprechen. 

Die Anbieterin kann diese Richtlinien jederzeit anpassen. Änderungen werden den Sponsoren in geeigneter Form (z. B. E-Mail, In-App-Hinweis) mitgeteilt. 

5.4.2 Regelwerke und Richtlinien Dritter 

Der Sponsor anerkennt, dass für bestimmte Events und Sportarten spezifische Dopingregelwerke und Richtlinien von Sportverbänden sowie Auflagen der Event-Organisatoren gelten können. Der Sponsor verpflichtet sich, sämtliche derartigen Vorgaben zu respektieren und keine Kampagnen zu fördern oder zu verbreiten, die gegen diese Regelwerke verstossen. 

5.5 Verstösse gegen diese Bestimmungen 

5.5.1 Verstösst ein Sponsor gegen die obenstehenden Inhaltsrichtlinien für Werbekampagnen, kann die Anbieterin nach eigenem Ermessen ihre Leistungen im Zusammenhang mit der betroffenen Kampagne verweigern. 

5.5.2. Die Anbieterin behält sich vor, betroffene Inhalte ohne Vorankündigung zu löschen. Wiederholte oder schwere Ver-stössen gegen diese Ziffer stellen einen ausserordentlichen Kün-digungsgrund gemäss Ziffer 13.2 dieser Sponsoren-AGB dar. 

6. Zahlungsbedingungen 

6.1 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 

6.1.1 Rechnungserstellung 

Der Rechnungsbetrag basiert entweder auf dem vereinbarten Pauschalbetrag oder auf den von der Anbieterin erfassten Leistungs-volumina (Impressionen, Views, etc.). 

Die Rechnung wird, soweit nicht anders vereinbart, am Ende des Kampagnenzeitraums oder bei laufenden Kampagnen monatlich erstellt und elektronisch übermittelt. 

6.1.2 Zahlungsfrist 

Alle Rechnungen sind, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 

Nach Ablauf dieser Frist gerät der Sponsor ohne weitere Mahnung in Verzug. 

6.1.3 Einwendungen gegen Rechnungen 

Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang schrif-tlich geltend zu machen. Erfolgt dies nicht, gilt die Rechnung als genehmigt. 

6.2 Preisanpassungen und Sondervereinbarungen 

6.2.1 Die Anbieterin kann die Gebühren aus sachlichen Gründen (Markt-, Kosten-, Technologieentwicklungen) jederzeit anpassen. 

6.2.2 Bei einer erheblichen Erhöhung der Gebühren während einer laufenden Kampagne ist der Sponsor berechtigt, vor Inkrafttreten der Änderung von der Kampagne zurückzutreten. 

7. Kontinuierliche Weiterentwicklung 

Die Streaming-Plattform wird laufend verändert und verbessert. Funktionen können hinzukommen, entfernt oder zeitweise ausgesetzt werden. Ein Anspruch auf einen unveränderten Funktionsumfang besteht nicht. 

8. Nutzerkonto 

8.1 Registrierung und Zugang 

8.1 Um sämtliche Funktionen der Streaming-Plattform nutzen zu können, muss sich der Sponsor mit seinen persönlichen Angaben registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Zum blossen Besuch der Webseite ist kein Nutzerkonto erforderlich. 

8.2 Der Sponsor versichert, bei der Registrierung nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften vertragsfähig zu sein oder über eine entsprechende Einwilligung seines Rechtsvertreters zu verfügen.  Der Sponsor sichert zu, dass alle von ihm gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäss sind. 

8.3 Der Sponsor ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln sowie angemessene Schutzmassnahmen gegen eine unbefugte Verwendung zu treffen. Werden die Zugangsdaten missbraucht, haftet der Sponsor wie für eigene Handlungen. Die Anbieterin kann bei Missbrauch oder berechtigtem Verdacht hierauf den Zugang zum Nutzerkonto sperren oder das Nutzerkonto löschen. 

8.4 Die Weitergabe von Kontoinformationen an Dritte ist nicht zulässig. 

9. Gewährleistung 

9.1 Gewährleistung der Anbieterin 

9.1.1 Die Anbieterin sichert zu, dass sie befugt ist, diese Vereinbarung abzuschliessen und die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. 

9.1.2 Der Sponsor nimmt zur Kenntnis, dass eine Software nie vollkommen fehler- oder störungsfrei ist und es zu Ausfällen kommen kann, insbesondere durch höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, Strom-ausfälle). 

9.1.3 Weitere (stillschweigende) Gewähr-leistungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

9.2 Keine Gewährleistung für Inhalte der Streaming-Plattform 

9.2.1 Die Anbieterin ist nicht verantwortlich für Inhalte, die von Event-Organisatoren, Athleten oder anderen Dritten auf der Streaming-Plattform bereitgestellt werden.  

9.2.2 Korrektheit und Aktualität der Informationen auf der Streaming-Plattform, Webseite oder App werden von der Anbieterin nicht garantiert. Änderungen oder Anpassungen bleiben jederzeit vorbehalten. 

9.3 Gewährleistung des Sponsors 

9.3.1 Der Sponsor gewährleistet, dass er zur Eingehung dieser Vereinbarung berechtigt ist. 

9.3.2 Der Sponsor verpflichtet sich, ausschliesslich rechtmässige und angemessene Kampagnen sowie Inhalte zu verbreiten und die in diesen Sponsoren-AGB festgelegten Anforderungen einzuhalten. Er ist allein verantwortlich für die technische Qualität und inhaltliche Ausgestaltung der Kampagne, die den geltenden Vorschriften und Regulierungen in den Zielländern entsprechen muss. Der Sponsor garantiert zudem, dass die Kampagne keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- oder Markenrechte, verletzt und nicht gegen wettbewerbsrechtliche oder sonstige Bestimmungen verstösst. 

10. Haftung 

10.1 Keine Einschränkung gesetzlicher Mindesthaftung 

Keine Regelung in diesen Sponsoren-AGB schränkt eine Haftung für Tod oder Körperverletzung infolge Fahrlässigkeit, für Betrug oder eine anderweitig zwingend gesetzlich vorgesehene Haftung ein oder schliesst diese aus. 

10.2 Haftung der Anbieterin 

10.2.1 Die Anbieterin haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Rufschäden oder Schäden infolge höherer Gewalt. 

10.2.2 Eine Haftung für illegale, fehlerhafte oder unangemessene Inhalte in den Programmformaten oder in den Kampagnen selbst ist ausgeschlossen. 

10.2.3 Auch für einen möglichen „negativen Werbeeffekt“ (z. B. wenn das beworbene Produkt in einem Umfeld erscheint, das sich nachträglich als unpassend erweist) übernimmt die Anbieterin keine Haftung. 

10.3 Haftung des Sponsors 

10.3.1 Verantwortung für Kampagnen:  

Der Sponsor trägt die volle Verantwortung für Inhalt und Rechtskonformität seiner Kampagnen. 

10.3.2 Freistellung:  

Der Sponsor stellt die Anbieterin von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit seinen Kampagnen (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen) resultieren. 

11. Datenschutz und Daten-sicherheit 

11.1 Personendaten werden gemäss der Datenschutzerklärung der Anbieterin bearbeitet, die unter www.jointherace.straem/datenschutz verfügbar ist. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser Sponsoren-AGB. 

11.2 Die Übertragung von Daten im Internet birgt Risiken. Daten können von Unbefugten abgefangen werden und grenzüberschreitend übermittelt werden. Der Sponsor nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von Informationen (einschliesslich E-Mails) in der Regel unverschlüsselt erfolgt und somit Rückschlüsse Dritter auf die Geschäftsbeziehung zur Anbieterin möglich sind. 

12. Geistiges Eigentum an der Streaming-Plattform 

Alle Rechte an der Streaming-Plattform (inkl. Software, Updates, Modifikationen) verbleiben bei der Anbieterin. Der Sponsor erhält lediglich ein Nutzungsrecht im Rahmen dieser Vereinbarung. 

Vom Sponsor an die Anbieterin gerichtetes Feedback, Fehlerberichte und ähnliche Hinweise dürfen entschädigungslos für Verbesserungen der Streaming-Plattform genutzt werden. 

Marken, Logos und Kennzeichen der Anbieterin dürfen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung genutzt werden. 

13. Vertragslaufzeit und Kündigung 

13.1 Die Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf das Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anderweitig etwas vereinbart wurde. 

13.2 Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn 

  • eine wesentliche, nicht behebbare Vertragsverletzung vorliegt, 

  • eine behebbare Verletzung trotz schriftlicher Fristsetzung (30 Tage) nicht behoben wird, oder 

  • wiederholt gegen vertragliche Bestimmungen verstossen wird. 

14. Änderung der Sponsoren-AGB 

14.1 Wesentliche Änderungen dieser Sponsoren-AGB werden dem Sponsor mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in geeigneter Form (z. B. E-Mail, In-App-Mitteilung) angekündigt. 

14.2 Sind die Änderungen für den Sponsor nachteilig, kann er die Vereinbarung bis zum Inkrafttreten der Änderungen ohne finanzielle Folgen kündigen. Unterlässt er dies, gelten die Änderungen als akzeptiert. 

15. Kommunikation zu einer Kampagne 

Öffentliche Äusserungen des Sponsors (z. B. Pressemitteilungen) zu einer Kampagne sind im Voraus mit der Anbieterin abzustimmen und zu koordinieren. 

16. Vertraulichkeit 

16.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen sowie die konkreten Konditionen (z. B. Preise, Rabatte) vertraulich zu behandeln. 

16.2 Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte (etwa Berater) ist nur zulässig, wenn auch diese Dritten vorab schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. 

16.3 Diese Geheimhaltungspflichten gelten über die Vertragslaufzeit hinaus fort. 

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

17.1 Diese Sponsoren-AGB und alle darauf basierenden Verträge unterliegen materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisions-rechtlicher Normen. 

17.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, wobei zwingende gesetzliche Gerichtsstände unberührt bleiben. 

18. Verschiedenes 

18.1 Kein Verzicht 

Unterlässt es eine Partei, bei einem Verstoss gegen die Sponsoren-AGB Massnahmen zu ergreifen, bedeutet dies keinen Verzicht auf die entsprechenden Rechte. 

18.2 Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Sponsoren-AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken. 

18.3 Abtretung 

Eine Abtretung der Vereinbarung oder einzelner Rechte und Pflichten hieraus bedarf der vorherigen Zustimmung beider Parteien. 

Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, die Vereinbarung im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung oder -übertragung an verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen. Ebenso kann die Anbieterin Forderungen aus der Vereinbarung abtreten. 

18.4 Gesamte Vereinbarung 

Diese Sponsoren-AGB stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Nutzung der Streaming-Plattform durch den Sponsor dar und ersetzen alle vorherigen Absprachen zu diesem Gegenstand. 

18.5 Beizug Dritter 

Die Anbieterin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte (z. B. Dienstleister) beizuziehen. 

17.04.2025

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